Allgemeine Geschäftsbedingungen

EControl-Glas GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der EControl-Glas GmbH & Co. KG (nachfolgend "Verkäufer" genannt) an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend "Käufer" genannt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Verkäufer kann dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang annehmen.

(3) Für die Rechtswirksamkeit von Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen ist die Schriftform erforderlich.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Fragen und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(3) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferverpflichtung.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks/Lagers. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn der Verkäufer andere Leistungen übernommen hat.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

§ 8 Haftung

(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Plauen.

(2) Gerichtsstand ist Plauen, sofern der Käufer Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat.

§ 10 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

EControl-Glas GmbH & Co. KG
Otto-Erbert-Straße 8
08527 Plauen
Deutschland

Stand: Januar 2024